Gericht: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Entscheidungsdatum: 18.04.1991
Aktenzeichen: 1 L 941/91
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Fachreferent einer Universitätsbibliothek klagt gegen seinen Arbeitgeber, weil dieser seinen Antrag auf 5-wöchigen Erholungsurlaub ablehnte. Die Bibliothek konnte glaubhaft machen, dass durch eine Abwesenheit des Beamten während der Vorlesungszeit eine ordnungsgemäße Erledigung des Dienstgeschäftes nicht möglich sei, da er keinen entsprechend ausgebildeten Vertreter habe und die Dienste besonders im Semester in Anspruch genommen würden. Das Gericht entschied, dass die Ablehnung des Urlaubsantrags war wegen der entgegenstehenden dienstlichen Belange rechtmäßig war.