Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Entscheidungsdatum: 08.08.2013
Aktenzeichen: 6 K 3073/11
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Die Klägerin hat die Fachprüfung „Datenverarbeitung und Informationstechnologie“ im dritten und letzten Versuch nicht bestanden, so dass sie damit ihren Diplomstudiengang Bibliothekswesen nicht abschließen kann. Sie ist weder wirksam noch rechtzeitig von der Prüfung zurückgetreten ist. Erst einen Monat, nachdem sie den Prüfungsbescheid erhalten hat, hat sich die Klägerin durch ein Attest auf Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Angsterkrankung und privaten Problemen berufen. Die Klage wurde abgewiesen. Die Berufung wurde nicht zugelassen.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein–Westfalen
Entscheidungsdatum: 18.12.2012
Aktenzeichen: 14 E 1040/12
Entscheidungsart: Beschluss (Prozesskostenhilfe)
Eigenes Abstract: Die Klägerin hat die Fachprüfung „Datenverarbeitung und Informationstechnologie“ im dritten und letzten Versuch nicht bestanden, so dass sie damit ihren Diplomstudiengang Bibliothekswesen nicht abschließen kann. Sie weder wirksam noch rechtzeitig von der Prüfung zurückgetreten ist. Erst einen Monat, nachdem sie den Prüfungsbescheid erhalten hat, hat sich die Klägerin durch ein Attest auf Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Angsterkrankung und privaten Problemen berufen. Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe wird auch in der Berufungsinstanz abgelehnt.
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Gericht: Bundesverwaltungsgericht
Entscheidungsdatum: 23.07.1965
Aktenzeichen: VII C 196.64
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Kandidat, der durch das zweite juristische Staatsexamen gefallen ist, klagt auf Aufhebung der Prüfungsentscheidung. Er führt an, er sei gegenüber anderen Prüflingen bei der Vorbereitung seines mündlichen Aktenvortrags erheblich benachteiligt worden, da er die Bibliothek aufgrund unzulänglicher Öffnungszeiten am Wochenende nicht nutzen konnte. Nach Klageabweisung in den Vorinstanzen wurde der Revision beim Bundesverwaltungsgericht stattgegeben. Damit erhält die Kläger die Möglichkeit, die mündliche Prüfung zu wiederholen.
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