Gericht: VG Ansbach
Entscheidungsdatum: 20.05.2022
Aktenzeichen: AN 18 S 22.01299
ECLI: ECLI:DE:VGANSBA:2022:0520:AN18S22.01299.00
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Während der COVID–19–Pandemie waren Besucher in der kommunalen Stadtbücherei zum Tragen einer FFP2-Maske auf Grundlage des Hausrechts verpflichtet. Darin sah eine Bibliotheksnutzerin u.a. eine ungerechtfertigte Einschränkung ihres Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und begehrt einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht wies ihren Antrag ab, da die Maskenpflicht insbesondere in Hinblick auf vulnerable Personengruppen angemessen war, auch wenn die Anordnung der Bibliothek über die Vorgaben des zu der Zeit geltenden Infektionsschutzgesetzes hinausging.
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