Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg
Entscheidungsdatum: 11.05.2021
Aktenzeichen: 3 U 3129/19
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Hamburger Zeitschriftenvertrieb klagt gegen einen Lesezirkel, der in Bayern Zeitschriftenhefte an kommunale Bibliotheken vermietet. Der Kläger wendet sich u.a. dagegen, dass die Zeitschriftenhefte in den Bibliotheken verbleiben und ihre Schutzumschläge entfernt werden. Nach Ansicht des Gerichts ist der Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften zur Auslage in öffentlichen Bibliotheken grundsätzlich erlaubt.