Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsdatum: 20.03.2008
Aktenzeichen: 6 A 3179/05
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Eine Beamtin fordert nach mehrjähriger Elternzeit, dass sie wieder auf ihren früheren Dienstposten als Leiterin des Juristischen Seminars und des Fachreferats Rechtswissenschaft zurückkehren darf. Das Gericht wies den Antrag ab. Die Hochschulbibliothek muss lediglich eine Stelle freihalten, ist aber nicht verpflichtet, den gleichen Dienstgrad, in diesem Fall die Leitung, zu vergeben.