Gericht: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Entscheidungsdatum: 12.07.2016
Aktenzeichen: VK-SH 09/16
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Die Büchereizentrale Schleswig-Holstein hatte ein Fahrbücherreifahrzeug ausgeschrieben. Eine der sich an der Vergabe beteiligenden Firmen rügt in mehreren Schritten einige Fehler der Ausschreibung, darunter Anforderungen, die gegen die Straßensverkehrsordnung verstoßen (das Einbauen eines Notsitzes im Ladebereich). Die Vergabekammer Schleswig-Holstein weist den Nachprüfungsantrag der Firma zurück.
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Gericht: Vergabekammer Thüringen
Entscheidungsdatum: 09.03.2015
Aktenzeichen: E-016-EF
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Eine Bibliothek hat eine Fahrbibliothek öffentlich ausgeschrieben, Entscheidungskriterium war der niedrigste Preis. Da die Antragsteller den Zuschlag nicht erhalten hat, rügte sie die Bibliothek und stellte bei der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag. Diesen zog die Antragsstellerin nach der Bekanntgabe des Zuschlags an einen Mitbieter zurück. Der vorliegende Beschluss erklärt das Nachprüfungsverfahren für beendet und besagt, dass die Antragsstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsdatum: 21.01.2008
Aktenzeichen: 15 A 2697/07
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Da die Beklagte, der Kreis N., aus Kostengründen den Betrieb ihrer Bücherbusse eingestellt hat, wurde das Bürgerbegehren „Rettet den Bücherbus“ in Gang gesetzt. Dieses Bürgerbegehren wurde von der Beklagten und dem Verwaltungsgericht als unzulässig festgestellt, da das Volksbegehren keinen ordnungsgemäßen Kostendeckungsvorschlag enthielt. Auch in zweiter Instanz wies das OVG Nordrhein-Westfalen die Klage zurück.
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