Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Entscheidungsdatum: 08.05.2008
Aktenzeichen: 1 S 2914/07
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Bibliotheksnutzer klagt auf Feststellung, dass die polizeiliche Beschlagnahme eines Films aus seiner Kamera rechtswidrig war. Er hatte in der Badischen Landesbibliothek eine andere Bibliotheksnutzerin, mit der er zuvor eine verbale Auseinandersetzung wegen eines Leseplatzes hatte, gegen deren Willen fotografiert. Die hinzugerufene Polizei beschlagnahmte daraufhin den Film des Klägers. Das in erster Instanz angerufene Verwaltungsgericht und auch das Berufungsgericht im vorliegenden Urteil stellten fest, dass das Fotografieren einer Bibliotheksnutzerin im Lesesaal gegen dass allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen kann und dass die Beschlagnahme der Filmrolle rechtmäßig war.