Gericht: Amtsgericht Rheinberg
Entscheidungsdatum: 02.05.1991
Aktenzeichen: 11 C 772/90
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine Stadtbibliothek verlangt von einem Jugendlichen die Rückgabe der ausgeliehenen Medien und zusätzlich Schadensersatz. Der Beklagte behauptet, ihm wäre sein Benutzerausweis gestohlen worden. Den Verlust habe er erst spät bemerkt. In der Zwischenzeit sind Medien auf seinem Ausweis verbucht worden. Die Bibliothek kann vom Minderjährigen eine Ersatzbeschaffung der Medien verlangen, ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld wird vom Amtsgericht abgelehnt.
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Gericht: Verwaltungsgericht Stuttgart
Entscheidungsdatum: 09.05.1990
Aktenzeichen: 16 K 3873/89
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Bibliotheksnutzer, der seine ausgeliehenen Medien verspätet und erst nach dreimaliger Mahnung zurückgegeben hat, klagt gegen den Gebührenbescheid in der Höhe 13 DM, da seiner Meinung nach die erhobenen Gebühren wegen Überschreitung der Ausleihfristen unverhältnismäßig seien. Die Klage wird abgewiesen, da die Mahngebühren durch das im Gebührenrecht zu beachtende Äquivalenzprinzip gedeckt sind.
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Gericht: Verwaltungsgericht Minden
Entscheidungsdatum: 27.01.1988
Aktenzeichen: 10 K 1529/87
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Die Klägerin forderte aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Prozesskostenhilfe. In diesem Zusammenhang musste das Verwaltungsgericht prüfen, ob das Vorgehen der Klägerin gegen die Zwangsmittelfestsetzung der Stadt Bielefeld wegen der Nichtrückgabe von Bibliotheksmedien hinreichend Aussicht auf Erfolg bot.
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Gericht: Bundesgerichtshof
Entscheidungsdatum: 07.05.1987
Aktenzeichen: I ZR 250/85
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Streitig ist die Kündbarkeit eines Archivvertrages über den Nachlass des Autors Ödön von Horvath mit der Beklagten, der Akademie der Künste in Berlin. Die Klägerin, Schwägerin des verstorbenen Schriftstellers, argumentiert, dass der Archivvertrag ein Leihvertrag sei, der nach über 20 Jahren seinen Zweck erfüllt habe. Die Beklagte hingegen behauptet, der Vertrag sei auf Dauer ausgelegt und somit unkündbar. Der Klage wird in der Revisionsinstanz stattgeben, da über die Dauer und Beendigung des Archivvertrages keine genauen Regelungen getroffen worden sind. Die Beklagte habe ausreichend Zeit gehabt, den Zweck der Überlassung des Nachlasses herbeizuführen.
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Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Entscheidungsdatum: 19.01.1987
Aktenzeichen: 10 K 1694/86
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Benutzer der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln, der die Leihfrist für ein Buch um mehr als 30 Tage überschritten hatte, klagt gegen einen Leistungsbescheid, in dem er zur Zahlung von 20,- DM Säumnisgebühr und 0,80 DM Portokosten aufgefordert wurde. Das Gericht wies die Klage hinsichtlich der Säumnisgebühren zurück, da diese keine vorherige Mahnung voraussetzen. Die Portokosten für den Leistungsbescheid sind indes als allgemeine Verwaltungskosten von der Behörde selbst zu tragen.
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Gericht: Amtsgericht Gütersloh
Entscheidungsdatum: 16.10.1986
Aktenzeichen: 10 C 566/86
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die Entscheidung betrifft eine zivilrechtliche Klage gegen einen Bibliotheksnutzer auf Rückgabe entliehener Medien, die dieser mit der Begründung verweigert, dass die Rückgabe bereits erfolgt sei. Aufgrund einer nicht ausgestellten Quittung über die Rückgabe fehlt jedoch der Beweis. Da sich der Beklagte allerdings in der Beweispflicht befindet, wird der Klage stattgegeben.
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Gericht: Amtsgericht Berlin Tiergarten
Entscheidungsdatum: 21.11.1985
Aktenzeichen: 275 Ds 738/84
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Nutzer der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz in Berlin lieh elf Bücher im Wert von 1.744,– DM aus, die er trotz mehrfacher Mahnungen monatelang und auch bis zum Tag des Gerichtstermins nicht zurückgegeben hatte. Aufgrund der durch die Bibliothek erstatteten Strafanzeige wurde der Nutzer wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 40,– DM verurteilt.
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Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Entscheidungsdatum: 26.09.1984
Aktenzeichen: 6 L 870/84
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Aufgrund von wiederholter, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Büchern aus dem Präsenzbestand soll ein Bibliotheksnutzer von der Benutzung einer Fachhochschulbibliothek ausgeschlossen werden. Gegen diesen Ausschlussbescheid klagt der Nutzer. Die Klage wird abgewiesen, da das öffentliche Interesse an der Nutzung des Präsenzbestandes wichtiger ist als sein privates Interesse an der Bibliotheksbenutzung.
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Gericht: Amtsgericht Essen-Borbeck
Entscheidungsdatum: 28.09.1982
Aktenzeichen: 5 C 172/82
eigenes Abstract: Der Beklagte hat entliehene Medien in einer Bücherei nicht zurückgegeben. Die Klägerin verlangt Schadensersatz in Höhe von 39,- DM. Die Klage ist begründet, der Beklagte ist verpflichtet die Klagesumme an die Klägerin zu zahlen.
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Gericht: Amtsgericht Berlin-Wedding
Entscheidungsdatum: 15.03.1960
Aktenzeichen: 5 C 96/60
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Der Kläger, die Berliner Volksbücherei, verlangt vom beklagten Bibliotheksbenutzer die Herausgabe von entliehenen Büchern. Trotz mehrfacher Mahnungen wurden diese vom Beklagten nicht zurückgegeben. Die Klage der Bibliothek wurde vom Gericht abgewiesen, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt. Geklagt wurde vor dem Amtsgericht, zuständig wäre das Verwaltungsgericht gewesen.
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