Gericht: Bundeskartellamt Bonn
Entscheidungsdatum: 30.07.2004
Aktenzeichen: VK 3 – 86/04
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Im vorliegenden Nachprüfungsantrag rügt die Antragstellerin einen Vergaberechtsverstoß und wendet sich gegen die Vergabe eines Auftrags an den beigeladenen Mitbewerber, der das preislich günstigste Angebot abgegeben hatte. Ausgangspunkt ist die Ausschreibung der Antragsgegnerin über die Vergabe eines Rahmenvertrags über Konservierungsleistungen durch Massenentsäuerung von Bibliotheks- und Archivgut. Der Antrag wird vom Bundeskartellamt zurückgewiesen.
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Gericht: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Entscheidungsdatum: 30.05.2002
Aktenzeichen: C-358/00
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Die Saur Verlag GmbH & Co. KG verklagt die Deutsche Bibliothek, nachdem diese zunächst in einem nicht offenen Verfahren den Auftrag über die Vervielfältigung und Verbreitung der Deutschen Nationalbibliographie ausgeschrieben und danach angekündigt hat, diesen an die Buchhändler-Vereinigung zu vergeben. Das zuständige OLG Düsseldorf setzt das Vergabeverfahren aus und legt die Frage nach der Auslegung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zur Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof vor. Fraglich ist, ob ein Konzessionsvertrag über öffentliche Verlagsdienstleistungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt und die Deutsche Bibliothek somit gegen vergaberechtliche Vorschriften verstoßen hat.
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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Entscheidungsdatum: 02.08.2000
Aktenzeichen: Verg 7/00
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Nach der nicht-öffentlichen Ausschreibung eines Verlagsvertrages über die „Vervielfältigung und Verbreitung der Deutschen Nationalbibliographie in gedruckter Form und auf CD-ROM”, entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf nun, ob auf die Ausschreibung von Verlagsverträgen Vergaberecht angewendet werden kann. Das Oberlandesgericht legt in diesem Beschluss die Vermutung nahe, dass Vergaberecht auf diesen Verlagsvertrag angewendet werden kann, gibt diese Fragestellung jedoch zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof weiter.
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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Entscheidungsdatum: 14.11.1991
Aktenzeichen: 8 AZR 145/91
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die Klägerin ist beim Bibliotheks- und Informationssystem (BIS) der Universität Oldenburg angestellt und hat sich auf eine öffentlich ausgeschriebene, stellvertretende Leitungsstelle des BIS beworben. Diese Angestelltenstelle wird jedoch innerhalb des Bewerbungszeitraumes zur Unterbringung eines ehemaligen Soldaten gesperrt und in eine Beamtenstelle umgewandelt. Die Klägerin bezeichnet die Sperrung als rechtswidrig, da sie dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspräche und die geschlechtsspezifische Nichtberücksichtung ihr Persönlichkeitsrecht verletze. Die Klage wird in dritter Instanz vom BAG abgewiesen. Das beklagte Land habe gegenüber der Klägerin keine bestehende Pflicht verletzt, da es sich nicht um den Verlust eines vertraglich bereits festgelegten Arbeitsplatzes handele. Auch eine geschlechtsspezifische Benachteiligung läge nicht vor, da die Sperrung der Stelle alle Bewerber ungeachtet ihres Geschlechts beträfe.
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