Gericht: Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum: 21.10.1976
Aktenzeichen: Vf. 10-VII-75
Entscheidungsart: Entscheidung
eigenes Abstract: Für eine Laufbahn im höheren Bibliotheksdienst in Bayern ist eine Promotion Voraussetzung. Diese Regelung verstößt nach Ansicht des Antragsstellers gegen den Gleichheitssatz, Art. 118 Abs.1 der Bayrischen Vefassung (BV), da das Promotionserfordernis bei Bewerbern mit naturwissenschaftlichem und geisteswissenschaftlichem Studium unterschiedlich geregelt ist. Ferner liege auch ein Verstoß gegen das Recht der Handlungsfreiheit vor, Art. 101 BV, denn durch die Promotionsregelung werde die Freiheit der Berufswahl eingeschränkt. Der Antrag wurde abgewiesen.
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Tags: Ausbildung, Beamte
Gericht: Bundesgerichtshof
Entscheidungsdatum: 10.03.1972
Aktenzeichen: I ZR 140/71
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die Verwertungsgesellschaft Wort klagt gegen einen Betrieb, der an verschiedenen Firmenstandorten eine Werkbücherei unterhält, in der sich Mitarbeiter unentgeltlich Bücher ausleihen können. Mit dem Argument, dass die Medienausleihe zu Erwerbszwecken der Firma erfolge, verlangt die Klägerin eine angemessene Vergütung nach § 27 Abs. 1 UrhG. Das Gericht weist die Klage ab, da die kostenlose Gebrauchsüberlassung von Medien aus der Werkbücherei nicht als Vermietung von Vervielfältigungsstücken anzusehen ist.
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Tags: Verwertungsgesellschaft
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Entscheidungsdatum: 07.07.1971
Aktenzeichen: 1 BvR 764/66
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den im Jahr 1965 neu erlassenen § 27 Abs. 1 UrhG, nach dem einem Urheber nur dann ein „Bibliotheksgroschen“ (angemessene Vergütung) zusteht, wenn sein Werk zu Erwerbszwecken vermietet wird. Als Begründung legen die Beschwerdeführer dar, dass in diesem Falle eine Ungleichbehandlung von öffentlichen Bibliotheken und gewerblichen Leihbüchereien stattfände. Das Bundesverfassungsgericht weist die Verfassungsbeschwerde als unbegründet zurück, da § 27 UrhG weder eine sachwidrige Ungleichbehandlung noch eine Enteignung beinhalte. Die Eigentumsgarantie gebiete nicht, dem Urheber jede nur denkbare wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit zuzuordnen.
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Tags: Eigentum
Gericht: Bundesverwaltungsgericht
Entscheidungsdatum: 07.03.1968
Aktenzeichen: II C 137.67
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Der Kläger, Bibliotheksassessor an der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn, wendete nach Meinung des Direktors zu viel Zeit für die ihm übertragene Inventarisierung und Begutachtung der Bibliothek des vormaligen Fideikommisses Graf v. Mirbach-Harff auf. Dagegen vernachlässige er seine Arbeit an der Universitätsbibliothek. Hinzu käme inakzeptables Fehlverhalten in Folge diverser Differenzen und persönlicher Spannungen. Um den Betriebsfrieden zu wahren, sollte dieser daraufhin an die Bibliothek der Ruhr-Universität Bochum versetzt werden. Der Kläger machte seine anlagebedingte psychische Konstitution geltend, um eine Versetzung außerhalb des Bonner Raumes zu verhindern, da diese sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf seine körperliche und seelische Verfassung nachteilig auswirken würde.
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Tags: Beamte, Fideikomiss, Versetzung
Gericht: Bundesgerichtshof
Entscheidungsdatum: 26.04.1967
Aktenzeichen: Ib ZR 22/65
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Mehrere Verlage klagen auf Unterlassung der Einforderung des Rabatts für Bibliotheken und fordern eine Feststellung, ob die Beklagten dazu berechtigt sind. Auf Grund der Buchpreisbindung verlangen die Kläger den gesamten Vorgang des Nachlasses zu untersuchen. Das Gericht stellt fest, dass dieser rechtens ist.
Des weiteren wurde festgehalten, dass Bibliotheken als Anstalt des Öffentlichen Rechts und als Großabnehmer gelten, diese dazu berechtigt sind, den Nachlass einzufordern. Daher wurde die Klage als auch auch die Revision abgewiesen.
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Tags: Bibliotheksrabatt, Buchpreisbindung
Gericht: Bundesverwaltungsgericht
Entscheidungsdatum: 23.07.1965
Aktenzeichen: VII C 196.64
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Kandidat, der durch das zweite juristische Staatsexamen gefallen ist, klagt auf Aufhebung der Prüfungsentscheidung. Er führt an, er sei gegenüber anderen Prüflingen bei der Vorbereitung seines mündlichen Aktenvortrags erheblich benachteiligt worden, da er die Bibliothek aufgrund unzulänglicher Öffnungszeiten am Wochenende nicht nutzen konnte. Nach Klageabweisung in den Vorinstanzen wurde der Revision beim Bundesverwaltungsgericht stattgegeben. Damit erhält die Kläger die Möglichkeit, die mündliche Prüfung zu wiederholen.
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Tags: Oeffnungszeiten, Prüfung
Gericht: Bundesverwaltungsgericht
Entscheidungsdatum: 31.01.1964
Aktenzeichen: VII C 24.62
Dokumenttyp: Urteil
Eigenes Abstract: Der Kläger, der vor seiner Pensionierung als Archiv- und Bibliotheksleiter beim Presse und Informationsamt der Bundesregierung tätig war, nutzte für eine Studie über die „Geschichte der amtlichen deutschen Pressepolitik in den Jahren 1890/1941“ das politischen Archiv des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem er dort mehrmals wegen antisemitsicher Äußerungen, die sich gegen einen anderen Archivnutzer, einen Historiker aus Polen, richteten, negativ aufgefallen ist, verbietet der Leiter des Politischen Archivs ihm die weitere Nutzung. Gegen dieses Verbot ist der Kläger zunächst erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vorgegangen, unterlag dann aber in der Berufungs- und Revisionsinstanz.
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Tags: Archiv, Benutzungsordnung, Hausverbot
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Entscheidungsdatum: 30.01.1964
Aktenzeichen: 4 AZR 58/63
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine Bibliotheksmitarbeiterin, ohne bibliothekarische Ausbildung, klagt gegen ihren Arbeitgeber, für die Einstufung in eine höhere Entgeltgruppe. In der ersten Instanz wurde ihre Klage abgelehnt, in der Berufung wurde der Klägerin Recht gegeben. Das Bundesarbeitsgericht hebt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (der Berufungsinstanz) auf. Volltext »
Tags: Angestellte, Eingruppierung, Tarifvertrag, Vergütung
Gericht: Bundearbeitsgericht
Entscheidungsdatum: 31.07.1963
Aktenzeichen: 4 AZR 425/62
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: In dem Rechtsstreit zwischen einer Büchereiangestellten und der Bibliothek eines Landessozialgerichts beantragt die Klägerin, aufgrund ihrer ausgeübten Tätigkeiten in eine höhere Tarifgruppe eingruppiert zu werden. Da die Klägerin keine qualifizierte Ausbildung als Diplombibliothekarin vorweisen kann muss das Gericht nun abwägen, ob die anfallenden Aufgaben tatsächlich in den Tätigkeitsbereich eines Diplombibliothekars fallen, um so die Höhergruppierung zu rechtfertigen. Das Landesarbeitsgericht hatte in der Vorinstanz gegen die Klägerin entschieden.
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Tags: Ausbildung, Eingruppierung, Gehalt, Tarifvertrag
Gericht: Amtsgericht Berlin-Wedding
Entscheidungsdatum: 15.03.1960
Aktenzeichen: 5 C 96/60
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Der Kläger, die Berliner Volksbücherei, verlangt vom beklagten Bibliotheksbenutzer die Herausgabe von entliehenen Büchern. Trotz mehrfacher Mahnungen wurden diese vom Beklagten nicht zurückgegeben. Die Klage der Bibliothek wurde vom Gericht abgewiesen, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt. Geklagt wurde vor dem Amtsgericht, zuständig wäre das Verwaltungsgericht gewesen.
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Tags: Rückgabe