Gericht: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Entscheidungsdatum: 18.04.1991
Aktenzeichen: 1 L 941/91
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Fachreferent einer Universitätsbibliothek klagt gegen seinen Arbeitgeber, weil dieser seinen Antrag auf 5-wöchigen Erholungsurlaub ablehnte. Die Bibliothek konnte glaubhaft machen, dass durch eine Abwesenheit des Beamten während der Vorlesungszeit eine ordnungsgemäße Erledigung des Dienstgeschäftes nicht möglich sei, da er keinen entsprechend ausgebildeten Vertreter habe und die Dienste besonders im Semester in Anspruch genommen würden. Das Gericht entschied, dass die Ablehnung des Urlaubsantrags war wegen der entgegenstehenden dienstlichen Belange rechtmäßig war.
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Tags: Beamte, Urlaub
Gericht: Amtsgericht Rheinberg
Entscheidungsdatum: 02.05.1991
Aktenzeichen: 11 C 772/90
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine Stadtbibliothek verlangt von einem Jugendlichen die Rückgabe der ausgeliehenen Medien und zusätzlich Schadensersatz. Der Beklagte behauptet, ihm wäre sein Benutzerausweis gestohlen worden. Den Verlust habe er erst spät bemerkt. In der Zwischenzeit sind Medien auf seinem Ausweis verbucht worden. Die Bibliothek kann vom Minderjährigen eine Ersatzbeschaffung der Medien verlangen, ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld wird vom Amtsgericht abgelehnt.
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Tags: Ausweis, Gebühren, Leihfrist, Minderjährige, Rückgabe, Schadensersatz
Gericht: Bundesverwaltungsgericht
Entscheidungsdatum: 16.08.1990
Aktenzeichen: 7 B 67/90
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Eine Verlagsgesellschaft verweigert die Pflichtablieferung einer Studie zum Thema Tourismus an die Universitätsbibliothek mit dem Argument, diese weder zu besitzen noch verlegt zu haben. Ihre Klage blieb in erster und zweiter Instanz ohne Erfolg, ebenso wie ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. Die Gerichte sind der Ansicht, dass die Klägerin am Vertrieb der Studie maßgeblich beteiligt war und somit zumindest als abgabepflichtige Mitverlegerin anzusehen ist.
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Tags: Pflichtexemplar
Gericht: Verwaltungsgericht Stuttgart
Entscheidungsdatum: 09.05.1990
Aktenzeichen: 16 K 3873/89
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Bibliotheksnutzer, der seine ausgeliehenen Medien verspätet und erst nach dreimaliger Mahnung zurückgegeben hat, klagt gegen den Gebührenbescheid in der Höhe 13 DM, da seiner Meinung nach die erhobenen Gebühren wegen Überschreitung der Ausleihfristen unverhältnismäßig seien. Die Klage wird abgewiesen, da die Mahngebühren durch das im Gebührenrecht zu beachtende Äquivalenzprinzip gedeckt sind.
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Tags: Gebühren, Leihfrist, Rückgabe
Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum:13.12.1989
Aktenzeichen: 1 UE 1384/84
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine Bibliotheksrätin, ehemalige Fachreferentin in der Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, klagt gegen ihren Dienstherrn auf amtsangemessene Beschäftigung, nachdem sie in die städtische Verwaltungsbibliothek umgesetzt wurde. Die Klägerin behauptet, die ihr übertragenen Aufgaben seien keine wissenschaftliche Tätigkeit und für ihre Eingruppierung eine unterwertige Beschäftigung. Für die Beklagte liegt jedoch in der Umsetzung die einzige Möglichkeit für eine Weiterbeschäftigung der Klägerin, nach dem die Murhardsche Bibliothek vom Land Hessen übernommen wurde. Die Klage wird in erster und zweiter Instanz mit der Begründung abgewiesen, dass die städtische Verwaltungsbibliothek als wissenschaftliche Bibliothek anzusehen sei und dem Dienstherrn ein weites Organisationsermessen bei der Übertragung neuer Dienstaufgaben zustehe, sofern diese dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechen.
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Tags: Beamte, Versetzung
Gericht: Verwaltungsgericht Münster
Entscheidungsdatum: 21.04.1989
Aktenzeichen: 1 K 724/88
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Kommissionsverleger (zuständig für Herstellung und Vertrieb von Büchern auf fremde Rechnung) klagte gegen die kostenlose Pflichtabgabe an die Universitäts- und Landesbibliothek Münster, zu der er nach § 12 NRWPresseG verpflichtet war. Nach Ansicht des Klägers war er als Kommissionsverleger nicht vom Geltungsbereich des Gesetzes betroffen. Seine Klage blieb erfolglos.
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Tags: Pflichtexemplar
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Entscheidungsdatum: 09.02.1989
Aktenzeichen: 6 AZR 174/87
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Ein in Teilzeit beschäftigter Bibliotheksmitarbeiter klagt gegen seinen Arbeitgeber, dass er – wie Vollzeitmitarbeiter – nicht mehr als 50% seiner Arbeitszeit an einem Bildschirmarbeitsplatz verbringen muss. Die Klage wurde abgewiesen, denn laut Bildschirmrichtlinien komme es auf eine Grenze von vier Stunden Bildschirmarbeit täglich an, die auch für Teilzeitbeschäftige gilt. Bemessungsgrundlage ist dabei als Höchstgrenze die Hälfte der Wochenarbeitszeit eines Vollbeschäftigten.
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Tags: Arbeitszeiten, Gleichstellung, Teilzeit
Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum: 07.12.1988
Aktenzeichen: HPV TL 10/85
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: In der Stadtbibliothek Frankfurt hat die Angestellte M. vertretungsweise eine Stelle inne. Diese Stelle wird kommisarisch an die Angestellte K. übertragen, ohne das die Zustimmung des Antragsstellers erfolgte. Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet nun, dass die Übertragung an die Angestellte K. nicht berechtigt ist, und widerspricht damit der Entscheidung in der Vorinstanz.
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Tags: Angestellte, Versetzung
Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsdatum: 14.10.1988
Aktenzeichen: 15 A 188/86
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Die beklagte kommunale Bibliothek hat von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, indem sie den Kläger aufgrund sexueller Belästigung von Jugendlichen im Bibliotheksgebäude ein unbefristetes Hausverbot erteilt hat, das dieser gerichtlich überprüfen lässt. Die Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erweist sich als unbegründet und das Hausverbot als rechtlich zulässig, da der Kläger, die ordnungsgemäße Tätigkeit im Rahmen des Widmungszweckes der Bibliothek gestört hat und jugendliche Nutzer in ihrer Sicherheit gefährdet wurden. Ferner ist es aufgrund der Uneinsichtigkeit der Täters und seines hartnäckigen Verhaltens rechtens, das Hausverbot unbefristet auszusprechen.
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Tags: Hausverbot
Gericht: Verwaltungsgericht Minden
Entscheidungsdatum: 27.01.1988
Aktenzeichen: 10 K 1529/87
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Die Klägerin forderte aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Prozesskostenhilfe. In diesem Zusammenhang musste das Verwaltungsgericht prüfen, ob das Vorgehen der Klägerin gegen die Zwangsmittelfestsetzung der Stadt Bielefeld wegen der Nichtrückgabe von Bibliotheksmedien hinreichend Aussicht auf Erfolg bot.
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Tags: Rückgabe