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Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW

Entscheidungsdatum: 13.02.2020

Aktenzeichen: 4 A 1474/17

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: In der Vorinstanz wurde entschieden, dass der Kläger, der auftragsfreie Studien aus dem Sportbereich publiziert, seiner Ablieferungspflicht an die Universitäts- und Landesbibliothek Münster nachkommen muss. Die vom Verleger beantragte Zulassung auf Berufung des Urteils wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW abgelehnt, denn für die Pflichtabgabe sei nicht maßgeblich, ob sich das Medienwerk nach seinem Inhalt nur an einen begrenzten Interessentenkreis richtet. Entscheidend ist allein, dass der Erwerb von Exemplaren allgemein auf der Homepage des Klägers für die Öffentlichkeit angeboten wurde.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW

Entscheidungsdatum: 20.11.2019

Aktenzeichen: 15 A 4408/18

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen klärt in der Berufung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Frage, ob durch eine fehlende Gebührenobergrenze die Säumnisgebühren der Klägerin unverhältnismäßig sind. Die Klägerin hatte über 50 Bücher über die Frist hinausausgeliehen und so Verwaltungsgebühren in Höhe von 1.250€ und Säumnisgebühren über 1.000€ akkumuliert. Das Gericht entscheidet, dass Säumnisgebühren keiner Obergrenze unterliegen müssen.
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Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum: 11.10.2019

Aktenzeichen: 7 A 1364/17.Z

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Ein Verlag klagt gegen einen Bescheid einer Bibliothek, die die Abgabe von drei lizensierten Werken in fremdsprachigen Übersetzungen fordert. Der Verlag ist der Ansicht, da er die Werke nicht herausgibt, ist er nicht für die Abgabe verantwortlich. Da der Verlag aber das ursprünglichen Verbreitungsrechts besittzt, ist er durch das Gesetz zur Ablieferung der Übersetzungen verpflichtet. In der Vorinstanz wurde die Klage abgelehnt. Das hessische Verwaltungsgericht bestätigt dieses Urteil für zwei der drei übersetzten Titel, diese muss der Verlag abliefern. Da die bulgarische Übersetzung,  für das bulgarische Publikum stark verändert wurde, ist der Verlag nicht für eine Abgabe dieses Werkes verpflichtet.

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Gericht: Bundesgerichtshof

Entscheidungsdatum: 25.04.2019

Aktenzeichen: I ZR 113/18

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Deutsche Digitale Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst versuchen einen Lizenzvertrag zu vereinbaren. Streitfrage dabei, die die beiden Parteien mit diesem Musterprozess vor Gericht führt: Darf im Lizenzvertrag eine Bedingung stehen, dass Vorschaubilder von der Website des Lizenznehmers mit Schutz ausgestattet sind, dass sie nicht auf die Website dritter kopiert werden können?

Nachdem es in erster Instanz abgelehnt wurde und in der Berufung die Deutsche Digitale Bibliothek bestätigt wurde, dass das Urheberrecht durch die Wiedergabe von ungeschützten Vorschaubildern, die auf andere Seiten kopiert werden könnten, nicht verletzt wird, entscheidet nun der Bundesgerichtshof erneut über das Urteil. Da die Entscheidung auch unionrechtliche Aspekte hat, legt der Bundesgerichtshof die Streitfrage als Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vor.
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Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum: 30.01.2019

Aktenzeichen: 6 ZB 18.2184

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Eine Bibliotheksobersekretärin legt Berufung gegen die frühzeitige Versetzung in den Ruhestand von ihrem Arbeitgeber ein. Sie war zeitweise stationär in einem Krankenhaus und wurde mit paranoider Schizophrenie diagnostiziert. Nach Erstellung eines Gutachtens über ihre Arbeitsfähigkeit versetzte der Arbeitgeber sie in vorzeitigen Ruhestand. Dagegen legte die Angestellte zunächst Widerspruch und dann Klage ein. In der Vorinstanz ,am Verwaltungsgericht München, wurde ihre Klage abgelehnt. In der Berufung wird dieses Urteil bestätigt.

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Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf

Entscheidungsdatum: 19.10.2018

Aktenzeichen: 15 K 1130/16

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Eine an der Hochschule lehrende Professorin leiht 50 Bücher aus und bringt diese mehr als 30 Tage zu spät zurück. Im Nachhinein erhält sie einen Bescheid für Säumis- und Verwaltungsgebühren über 2.250€. Gegen die Gebühr erhebt sie am Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage. Das Gericht weist die Klage ab, da die Mahnung der Bibliothek rechtens ist.
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Gericht: Verwaltungsgerichtshof München

Entscheidungsdatum: 28.09.2018

Aktenzeichen: 6 ZB 18.1642

Entscheidungsart: Urteil

Instanzenzug:

VG Augsburg, Entscheidung vom 16.07.2018 – Au 2 K 18.938

eigenes Abstract: Eine Bibliothekarin in der Bundeswehrverwaltung hebt Klage gegen ihre abgelehnte Versetzung in ein Beamtenverhältnis an. Das Gericht lehnt die Klage ab, da sie das Höchstalter für die Berufung zur Beamtin (5o Jahre) überschritten hat.

 

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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungsdatum: 27.06.2018

Aktenzeichen: Verg 4/18

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract:

Ein Konsortium aus vor allem nordrhein-westfälischen Hochschulbibliotheken hat einen Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten sog. Next-Generation-Bibliotheksinfrastruktur für die Hochschulbibliotheken des nordrhein-westfälischen Bibliotheksverbundes europaweit ausgeschrieben. Eine nicht berücksichtigte Firma erhob gegen das Ausschreibungsverfahren Beschwerde im Vergabegericht Rheinland. Das Gericht hat die Beschwerde zugelassen, das Bibliothekskonsortium legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein. Diese Beschwerde hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit diesem Beschluss abgewiesen.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungsdatum: 21.06.2018

Aktenzeichen: OVG 60 PV 4.17

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract:

Ein Referatsleiter für das Referat „Pflichtexemplare“ an der Zentral- und Landesbibliothek Berlin erhob Beschwerde beim Personalrat gegen die Umstrukturierung der Bibliothek, wodurch Aufgabenbereiche von seinem Referat entzogen wurden, zeitgleich wurden dem Referat neue Aufgaben zugewiesen. Dieser Entzug der Aufgabengebiete hätte die Zustimmung des Personalrates erfordert. Nachdem in erster Instanz das Verwaltungsgericht Berlin dem zugestimmt hatte, widerlegt nun das Oberlandesgericht Berlin dieses Urteil.
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Gericht: Kammergericht Berlin

Entscheidungsdatum: 18.06.2018

Aktenzeichen: 24 U 146/17

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Die Deutsche Digitale Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst versuchen einen Lizenzvertrag zu vereinbaren. Streitfrage dabei, die die beiden Parteien mit diesem Musterprozess vor Gericht führt: Darf im Lizenzvertrag eine Bedingung stehen, dass Vorschaubilder von der Website des Lizenznehmers mit Schutz ausgestattet sind, dass sie nicht auf die Website dritter kopiert werden können?

Nachdem in erster Instanz das Landgericht Berlin die Klage der DDB abgewiesen hat, entscheiden die Richter in der Berufung, im Kammergericht Berlin, im Sinne der DDB, und erklären, dass Framing das Urheberrecht nicht verletzt.
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