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Jahresarchiv für 2022

Gericht: VG Ansbach

Entscheidungsdatum: 20.05.2022

Aktenzeichen: AN 18 S 22.01299

ECLI: ECLI:DE:VGANSBA:2022:0520:AN18S22.01299.00

Entscheidungsart: Beschluss

Eigenes Abstract: Während der COVID19Pandemie waren Besucher in der kommunalen Stadtbücherei zum Tragen einer FFP2-Maske auf Grundlage des Hausrechts verpflichtet. Darin sah eine Bibliotheksnutzerin u.a. eine ungerechtfertigte Einschränkung ihres Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und begehrt einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht wies ihren Antrag ab, da die Maskenpflicht insbesondere in Hinblick auf vulnerable Personengruppen angemessen war, auch wenn die Anordnung der Bibliothek über die Vorgaben des zu der Zeit geltenden Infektionsschutzgesetzes hinausging.

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Gericht: BayVGH

Entscheidungsdatum:
20.04.2022

Aktenzeichen: 4 ZB 22.629

ECLI: ECLI:DE:BAYVGH:2022:0420.4ZB22.629.00

Entscheidungsart:
Beschluss

Eigenes Abstract: Ein Nutzer der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg klagt gegen einen Gebührenbescheid. Während der Covid-19-Pandemie hatte er fünf Medien ausgeliehen, deren Ausleihfrist zunächst automatisch verlängert wurde, da der Präsenzbetrieb von Bibliotheken zwischenzeitlich aufgrund der Covid-19-Pandemie landesweit untersagt war. Der Kläger gab seine ausgeliehenen Medien jedoch deutlich nach Ablauf des neuen Leihfristendes zurück und mehrere Wochen, nachdem die Bibliothek wieder öffnen durfte. Im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt, dass die Bibliothek die Säumnis- und Bearbeitungsgebühren zurecht erhoben hat und ihren Informationspflichten zur geänderten Leihfrist hinreichend nachgekommen ist.

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