Gericht: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Entscheidungsdatum: 08.03.2013
Aktenzeichen: Az. 2 M 2/13
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Der Betreiber des Weblogs Archivalia machte Auskunftsansprüche gegen das Stadtarchiv Stralsund geltend bezüglich des umstrittenen Verkaufs der historischen Bestände der Gymnasialbibliothek an einen Antiquar. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen, da sich der Kläger mangels journalistisch-redaktioneller Aufbereitung seines Weblogs nicht auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch berufen kann. Dagegen legte er im Eilverfahren erfolglos Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.