Gericht: Oberverwaltungsgericht Münster
Entscheidungsdatum: 14.09.1979
Aktenzeichen: V A 910/78
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein verbeamteter Hochschullehrer klagt gegen die Erhebung von Gebühren, die auf Grund der verspäteten Rückgabe entliehener Werke aus der Hochschulbibliothek entstanden sind. Das OVG weist die Berufung des Klägers zurück und urteilt, dass auch Professoren der Gebührenpflicht unterliegen. Es gehöre zu den Pflichten eines jeden Beamten, bei der Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben weder dienstrechtliche noch andere Vorschriften zu verletzen.