Gericht: Bundesgerichtshof
Entscheidungsdatum: 10.03.1972
Aktenzeichen: I ZR 140/71
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die Verwertungsgesellschaft Wort klagt gegen einen Betrieb, der an verschiedenen Firmenstandorten eine Werkbücherei unterhält, in der sich Mitarbeiter unentgeltlich Bücher ausleihen können. Mit dem Argument, dass die Medienausleihe zu Erwerbszwecken der Firma erfolge, verlangt die Klägerin eine angemessene Vergütung nach § 27 Abs. 1 UrhG. Das Gericht weist die Klage ab, da die kostenlose Gebrauchsüberlassung von Medien aus der Werkbücherei nicht als Vermietung von Vervielfältigungsstücken anzusehen ist.