Gericht: Bundeskartellamt
Entscheidungsdatum: 29.12.2017
Aktenzeichen: VK 2-146/17
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract:
Bei der Vergabe für eine Bestellsoftware für Fachliteratur hat einer der beteiligten Bieter Klage wegen eines Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz durch die ausschreibender Firma erhoben. Zusätzlich auch gegen die Wertung der eingegangenen Angebote. Das Bundeskartellamt hat diese Klage abgelehnt.
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Gericht: Bundeskartellamt Bonn
Entscheidungsdatum: 10.11.2014
Aktenzeichen: VK 1 – 88/14
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: In einem Vergabeverfahren zur Ausschreibung eines Auftrags zur Massenentsäuerung ca. 170.000 kg Bücher, rügt eine Firma, die ein Angebot abgegeben hat, aber den Zuschlag nicht erteilt bekommen hat, die Zuschlagskriterien. Einerseits vermische das Kriterium „Workflow/Projektkonzept“ in unzulässiger Weise Eignungs- und Wertungsaspekte, andererseits sei die erfolgte Angebotswertung in den Kriterien „Qualität“ und „Preis“ intransparent und vergaberechtswidrig. Auch wurden diese nicht hinreichend konkretisiert. Das Gericht erklärt in diesem Beschluss, dass der Nachprüfungsantrag zulässig und begründet ist und verpflichtet die Antragsgegnerin, den Zuschlag nicht zu erteilen und das Vergabeverfahren neu zu starten.
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