Gericht: Bundessozialgericht
Entscheidungsdatum: 27.01.1994
Aktenzeichen: 2 RU 3/93
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Die Klägerin ist Hausmeisterin der Stadtbücherei und bewohnt oberhalb der Bücherei eine Betriebswohnung. Nach Bemerken eines Großbrandes in den Räumen der Bibliothek springt sie zur eigenen Rettung und – nach eigenen Aussagen – zum anschließenden Rufen der Feuerwehr aus dem Fenster ihrer Wohnung. Dabei zieht sie sich zwei Knochenbrüche zu. Ihre Versicherung weigert sich, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen, wogegen die Hausmeisterin bis zur Revisionsinstanz Klage erhebt.