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Urteile in der Kategorie 'Spezialbibliothek'

Gericht: Europäischer Gerichtshof

Entscheidungsdatum: 09.03.2021

Aktenzeichen: C‑392/19

ECLI: ECLI:EU:C:2021:181

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst streiten im Rahmen von Lizenzverhandlungen darüber, ob die Deutsche Digitale Bibliothek vertragsrechtlich verpflichtet werden kann, wirksame technische Maßnahmen gegen Framing bei der Anzeige von verlinkten Vorschaubildern auf ihrer Website zu ergreifen.

In den Vorinstanzen wurde die Auffassung der Deutschen Digitalen Bibliothek bestätigt, dass das Urheberrecht durch die Wiedergabe von ungeschützten Vorschaubildern, die auf andere Seiten eingebettet werden könnten, nicht verletzt wird. Da die Entscheidung auch unionrechtliche Aspekte beinhaltete, gab der Bundesgerichtshof die Streitfrage als Vorabentscheidung an dem Europäischen Gerichtshof weiter. Dieser entscheidet, dass die geforderten technischen Schutzmaßnahmen gegen Framing zulässig sind, da dies die einzige Weise ist, auf die Rechteinhaber ihre Zustimmun zum Framing verweigern können.

 

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Gericht: Bundesgerichtshof

Entscheidungsdatum: 25.04.2019

Aktenzeichen: I ZR 113/18

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Deutsche Digitale Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst versuchen einen Lizenzvertrag zu vereinbaren. Streitfrage dabei, die die beiden Parteien mit diesem Musterprozess vor Gericht führt: Darf im Lizenzvertrag eine Bedingung stehen, dass Vorschaubilder von der Website des Lizenznehmers mit Schutz ausgestattet sind, dass sie nicht auf die Website dritter kopiert werden können?

Nachdem es in erster Instanz abgelehnt wurde und in der Berufung die Deutsche Digitale Bibliothek bestätigt wurde, dass das Urheberrecht durch die Wiedergabe von ungeschützten Vorschaubildern, die auf andere Seiten kopiert werden könnten, nicht verletzt wird, entscheidet nun der Bundesgerichtshof erneut über das Urteil. Da die Entscheidung auch unionrechtliche Aspekte hat, legt der Bundesgerichtshof die Streitfrage als Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vor.
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Gericht: Kammergericht Berlin

Entscheidungsdatum: 18.06.2018

Aktenzeichen: 24 U 146/17

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Die Deutsche Digitale Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst versuchen einen Lizenzvertrag zu vereinbaren. Streitfrage dabei, die die beiden Parteien mit diesem Musterprozess vor Gericht führt: Darf im Lizenzvertrag eine Bedingung stehen, dass Vorschaubilder von der Website des Lizenznehmers mit Schutz ausgestattet sind, dass sie nicht auf die Website dritter kopiert werden können?

Nachdem in erster Instanz das Landgericht Berlin die Klage der DDB abgewiesen hat, entscheiden die Richter in der Berufung, im Kammergericht Berlin, im Sinne der DDB, und erklären, dass Framing das Urheberrecht nicht verletzt.
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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 31.05.2018

Aktenzeichen: VG 2 K 174.17

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Ein Journalist erbat über die Senatsverwaltung unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Einsicht bei der Bibliothek einer Stiftung in die Prüfberichte für die Geschäftsjahre 2013 und 2014. Die Stiftung widersprach der Einsicht. Die Senatsverwaltung entschied das der Journalist mit Schwärzung nicht öffentlich zugänglicher unmittelbarer personenbezogener Daten Einsicht in die Akten bekommen dürfe. Die Bibliothek widersprach dieser Entscheidung, der Senat wies sie als unbegründet zurück. Daraufhin legte die Bibliothek Klage ein. Sie ist der Überzeugung, dass die Aussage der Senatsverwaltung zu unbestimmt sei, welche Stellen zu schwärzen sein. Außerdem ist sie der Überzeugung, dass die geforderte Auskunft nicht unter das Informationsfreiheitsgesetzes falle, da es dem Journalisten nicht um die Kontrolle staatlicher Handlungen ging, sondern um Informationsgewinn über diese private Stiftung. Das Gericht hat der Klage der Bibliothek zugestimmt.
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Gericht: Bundeskartellamt

Entscheidungsdatum: 29.12.2017

Aktenzeichen: VK 2-146/17

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract:

Bei der Vergabe für eine Bestellsoftware für Fachliteratur hat einer der beteiligten Bieter Klage wegen eines Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz durch die ausschreibender Firma erhoben. Zusätzlich auch gegen die Wertung der eingegangenen Angebote. Das Bundeskartellamt hat diese Klage abgelehnt.
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Gericht: Landgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 25.07.2017

Aktenzeichen: 15 O 251/16

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Die Deutsche Digitale Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst versuchen einen Lizenzvertrag zu vereinbaren. Streitfrage dabei, die die beiden Parteien mit diesem Musterprozess vor Gericht führt: Darf im Lizenzvertrag eine Bedingung stehen, dass Vorschaubilder von der Website des Lizenznehmers mit Schutz ausgestattet sind, dass sie nicht auf die Website dritter kopiert werden können?

Das Landgericht Berlin weist die Klage der DDB ab.
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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 06.07.2017

Aktenzeichen: 36 K 22.16

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Eine Lehrerin leiht beim Medienforum Berlin eine DVD aus, zeigt diese im Unterricht und wirft sie noch am selben Tag in den Rückgabecontainer. Das Medienforum mahnt, dass zwar die Hülle, nicht aber die DVD abgegeben wurde. Durch einen Scanfehler wurde sie aber schon vom Konto verbucht. Die Lehrerin meldet zurück, dass sie die DVD überall gesucht habe, aber nicht mehr gefunden hat. Sie leitet die Mahnung zur Ersatzbeschaffung (255,00€) ein. Derweil wird das Konto der Lehrerin zur Ausleihe gesperrt. Vor Gericht verlangt die Bibliothek nun die Zahlung der Gebühren, die Lehrerin möchte die Klage der Bibliothek fallen lassen und erhebt Widerklage zur Freischaltung ihres Nutzerkontos. Das Gericht legt fest, dadurch das die Bibliothek nicht beweisen kann, das die DVD nicht abgegeben wurde, die Zahlung der Gebühren fallen zu lassen und die Lehrerin wieder zur Ausleihe zu zulassen.
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Gericht: Vergabekammer Thüringen

Entscheidungsdatum: 09.03.2015

Aktenzeichen:  E-016-EF

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Eine Bibliothek hat eine Fahrbibliothek öffentlich ausgeschrieben, Entscheidungskriterium war der niedrigste Preis. Da die Antragsteller den Zuschlag nicht erhalten hat, rügte sie die Bibliothek und stellte bei der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag. Diesen zog die Antragsstellerin nach der Bekanntgabe des Zuschlags an einen Mitbieter zurück. Der vorliegende Beschluss erklärt das Nachprüfungsverfahren für beendet und besagt, dass die Antragsstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungsdatum: 23.07.2010

Aktenzeichen: 5 S 11.10

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben verlangt nach erfolgloser Abmahnung im Wege der einstweiligen Verfügung vom Medienforum Berlin, dass dieses die Verbreitung und Ausleihe einer bestimmten Schrift, in der die Glaubensgemeinschaft kritisiert wird, unterlässt. Dieser Antrag wurde in erster Instanz sowie die Beschwerde dagegen auch in 2. Instanz abgewiesen, da die Bibliothek nicht als Störer in Anspruch genommen werden kann. Die Unzulässigkeit der umstrittenen Äußerung wurde weder vom Antragssteller nachgewiesen noch obliegt der Bibliothek eine umfassende Prüfungspflicht.

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Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München

Entscheidungsdatum: 08.04.2010

Aktenzeichen: 4 CE 09.3125

Entscheidungsart: Beschluss

Eigenes Abstract: Der Antragsteller fordert, dass die Mediathek der Kreisbildstelle die Ausleihe einer Videokassette unterlässt, da diese nicht rein sachlich über seine Glaubensgemeinschaft berichtet. Weiterhin stellt die Mediathek auf ihrer Internetseite einen diffamierenden Text zur Inhaltsbeschreibung bereit. Dieser soll entfernt werden, da er von Dritten übernommen wurde und damit dessen Inhalt von der Mediathek gebilligt wurde. Der VGH folgt in seinem Beschluss der vorinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München: Der Antrag wird in Bezug auf die Ausleihe abgewiesen, allerdings muss der Beschreibungstext entfernt werden.

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