Gericht: Europäischer Gerichtshof
Entscheidungsdatum: 10.11.2016
Aktenzeichen: C‑174/15
ECLI: ECLI:EU:C:2016:856
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Ein niederländisches Gericht legt dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor, ob es nach europäischen Recht erlaubt sei, E-Books auch ohne Zustimmung der Urheber in öffentlichen zugänglichen Bibliotheken auszuleihen. Das Urteil betrifft das sogenannte „One Copy One User“-Modell (ein Nutzer lädt sich ein E-Book von dem Bibliotheksserver herunter, während dieser Zeit können andere Leser das Werk nicht nutzen). In diesem Fall, sagt der EuGH, ist es gerechtfertigt, Bücher und E-Books gleich zu behandeln, solange der Urheber eine angemessene Vergütung erhält.
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Gericht: Bundeskartellamt Bonn
Entscheidungsdatum: 10.11.2014
Aktenzeichen: VK 1 – 88/14
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: In einem Vergabeverfahren zur Ausschreibung eines Auftrags zur Massenentsäuerung ca. 170.000 kg Bücher, rügt eine Firma, die ein Angebot abgegeben hat, aber den Zuschlag nicht erteilt bekommen hat, die Zuschlagskriterien. Einerseits vermische das Kriterium „Workflow/Projektkonzept“ in unzulässiger Weise Eignungs- und Wertungsaspekte, andererseits sei die erfolgte Angebotswertung in den Kriterien „Qualität“ und „Preis“ intransparent und vergaberechtswidrig. Auch wurden diese nicht hinreichend konkretisiert. Das Gericht erklärt in diesem Beschluss, dass der Nachprüfungsantrag zulässig und begründet ist und verpflichtet die Antragsgegnerin, den Zuschlag nicht zu erteilen und das Vergabeverfahren neu zu starten.
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Gericht: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Entscheidungsdatum: 14.05.2013
Aktenzeichen: 26367/10
Entscheidungsart: Entscheidung
Eigenes Abstract: Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Hofbibliothek und eines Zentralarchivs, die dem Vermögen eines Familienfideikommiss zugeordnet waren. Durch Gesetz vom 30. Juni 1938 wurde die Auflösung von Familienfideikommisses angeordnet und das Vermögen in Privatvermögen umgewandelt. Die Hofbibliothek und das Zentralarchiv wurden von den Behörden jedoch als besonders schutzwürdig und erhaltenswert eingestuft und mit Schutzmaßnahmen belegt. Der Beschwerdeführer beantragt, die Schutzmaßnahmen aufzuheben, da die Erhaltungskosten sich als sehr hoch erweisen. Zudem erklärt der Beschwerdeführer die angeordneten Maßnahmen als verfassungswidrig, da diese sein Recht auf Achtung seines Eigentums verletzen.
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Gericht: Verwaltungsgericht München
Entscheidungsdatum: 05.01.2012
Aktenzeichen: M 17 K 11.435
Entscheidungsart: Gerichtsbescheid
Eigenes Abstract: Die Bayerische Staatsbibliothek hatte den Inhaber eines Verlages mehrfach aufgefordert, zwei Pflichtexemplare einer Broschüre abzugeben, und schließlich einen kostenpflichtigen Bescheid erlassen. Der Kläger hielt das Zwangsgeld mit einer Höhe von € 25,– für Wucherei. Seine Klage wurde abgewiesen, da der Verleger auf mehrere kostenfeie Schreiben nicht reagierte und die Höhe der Kostenentscheidung unabhängig vom Wert der abgelieferten Pflichtstücke sei. Der vorgegebene Gebührenrahmen wurde eingehalten und ist deshalb angemessen.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Bremen
Entscheidungsdatum: 31.03.2010
Aktenzeichen: 2 A 507/07
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Der Kläger bewarb sich auf die Direktorenstelle der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen. Nachdem die Hochschule dem Kläger mitteilte, dass seine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, legte er Widerspruch ein. Das OVG Bremen entschied im Jahr 2005, dass die Stelle bis zum Ablauf eines Monats nach dem Widerspruch nicht zu besetzen sei. Daraufhin wurde das Bewerbungsverfahren erneut eröffnet und der Kläger zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Danach wurde die Stelle an eine Mitbewerberin vergeben. Das vom Kläger angestrengte verwaltugnsgerichtliche Hauptsacheverfahren gegen diese Entscheidung blieb ebenso wie die Berufung erfolglos, da der Kläger nicht ein zweites Mal vorläufigen Rechtsschutz beantragt hatte.
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Gericht: Verwaltungsgericht München
Entscheidungsdatum: 06.02.2008
Aktenzeichen: M 15 K 07.895
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein gehbehinderter Diplombibliothekar mit Universitätsabschluss und Promotion bewarb sich auf eine Stelle des höheren Dienstes bei der Bayerischen Staatsbibliothek, die ihn nicht zum Vorstellungsgespräch einlud. Seine Klage auf Schadensersatz wurde abgewiesen.
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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Entscheidungsdatum: 16.01.2007
Aktenzeichen: I-20 U 112/06
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine verschollen geglaubte Partitur der 1741 uraufgeführten Oper „Montezuma“ des italienischen Komponisten Antonio Vivaldi wurde 2002 im Handschriftenbestand der Berliner Staatsbibliothek entdeckt. Der Kläger, der Faksimiliekopien dieses wieder aufgefundenen Librettos zum Kauf anbietet, beansprucht nach § 71 UrhG Leistungsschutz für die Herausgabe der nachgelassenen Werke und wendet sich gegen die Aufführung der Oper durch den Beklagten. Nach Ansicht des Gerichts muss der Kläger beweisen, dass die Oper nicht bereits im 18. Jahrhundert eine ausreichende Verbreitung gefunden hat.
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Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum: 04.08.2006
Aktenzeichen: 3 CE 05.3369
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: In dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München wurde ein Antrag einer behinderten Bibliotheksoberrätin abgewiesen. Der Fall beschäftigte sich mit der Umsetzung der genannten Oberrätin von einer Teilbibliothek zur Hauptstelle. Dies wurde durch das erhöhte Arbeitsaufkommen und eine verstärkte Dienstaufsicht über die Antragsstellerin begründet.
Aufgrund ihrer Behinderung von 30 Prozent wurde sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Wegen der Unzumutbarkeit des Anfahrtsweges und der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten klagte die Antragsstellerin.
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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
Entscheidungsdatum: 31.05.2006
Aktenzeichen: 70 A 5.06
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Ein Mitglied des Personalrats beantragt die gerichtliche Feststellung, dass sein Mitbestimmungsrecht bei der Beschäftigung von ABM-Kräften in der Bibliothek verletzt worden ist. Der Antrag wird zurückgewiesen, da die ABM-Kräfte nicht als Angestellte in die Dienststelle der Beteiligten integriert wurden. Damit hatte die Bibliothek auch keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten. Außerdem führen die ABM-Kräfte keine dauerhaften Aufgaben der Bibliotheksmitarbeiter aus. Vielmehr entspricht das Bekleben der Bibliotheksbücher zu Sicherungszwecken sonstigen Arbeiten zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes.
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Gericht: Landgericht Düsseldorf
Entscheidungsdatum: 17.05.2006
Aktenzeichen: 12 O 538/05
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Verein zur bürgerlichen Musikpflege, der im Jahr 2005 die wiedergefundene Partitur von Vivaldis Oper „Montezuma“ veröffentlicht hat, verlangt von dem Beklagten, der diese Oper aufgeführt hat, Auskunft und Schadensersatz. Das Libretto von Antonio Vivaldi galt bis zur Entdeckung im Archiv des Klägers, der nun Vervielfältigungen dieser Handschrift zum Verkauf anbietet, als verschollen,
Die Klage wird in erster Instanz abgewiesen.
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