Gericht: Verwaltungsgericht Greifswald
Entscheidungsdatum: 17.12.2012
Aktenzeichen: 2 B 1626/12
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Der Betreiber eines Weblogs wandte sich an die Pressestelle des Stadtarchivs Stralsund, das zuvor wertvolles Archivgut an einen Antiquar veräußert hatte, und verlangte detaillierte Informationen über den Verkauf. Dabei berief er sich auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch. Das Stadtarchiv wollte hierüber jedoch auf Grund von bestehenden schutzwürdigen Interessen keine genauen Auskünfte erteilen. Daraufhin klagt der Weblog-Betreiber im Eilverfahren, um eine Verpflichtung des Stadtarchivs zur Auskunftserteilung zu erwirken.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Entscheidungsdatum: 23.07.2010
Aktenzeichen: 5 S 11.10
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben verlangt nach erfolgloser Abmahnung im Wege der einstweiligen Verfügung vom Medienforum Berlin, dass dieses die Verbreitung und Ausleihe einer bestimmten Schrift, in der die Glaubensgemeinschaft kritisiert wird, unterlässt. Dieser Antrag wurde in erster Instanz sowie die Beschwerde dagegen auch in 2. Instanz abgewiesen, da die Bibliothek nicht als Störer in Anspruch genommen werden kann. Die Unzulässigkeit der umstrittenen Äußerung wurde weder vom Antragssteller nachgewiesen noch obliegt der Bibliothek eine umfassende Prüfungspflicht.
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Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München
Entscheidungsdatum: 08.04.2010
Aktenzeichen: 4 CE 09.3125
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Der Antragsteller fordert, dass die Mediathek der Kreisbildstelle die Ausleihe einer Videokassette unterlässt, da diese nicht rein sachlich über seine Glaubensgemeinschaft berichtet. Weiterhin stellt die Mediathek auf ihrer Internetseite einen diffamierenden Text zur Inhaltsbeschreibung bereit. Dieser soll entfernt werden, da er von Dritten übernommen wurde und damit dessen Inhalt von der Mediathek gebilligt wurde. Der VGH folgt in seinem Beschluss der vorinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München: Der Antrag wird in Bezug auf die Ausleihe abgewiesen, allerdings muss der Beschreibungstext entfernt werden.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsdatum: 11.03.2009
Aktenzeichen: 16 F 5/09
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Eine ehrenamtliche Richterin am Verwaltungsgericht, die in einer Bibliothek beschäftigt ist, soll von ihrem Amt als Richterin entbunden werden. Der vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts gestellte Antrag stützt sich auf die Verwaltungsgerichtsordnung, nach der Angestellte im öffentlichen Dienst nicht als ehrenamtliche Richter tätig sein dürfen. Der Antrag wurde vor dem OVG abgelehnt, weil die ehrenamtliche Richterin lediglich als Hilfskraft in der Bibliothek, u.a. als Aushilfe in den Abendstunden, eingestellt war und somit keine unmittelbare Nähe zur Verwaltung bestand.
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Gericht: Verwaltungsgericht Dresden
Entscheidungsdatum: 05.11.2008
Aktenzeichen: 5 k 1837/05
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die historisch wertvolle Musikbibliothek Peters, die nach 1945 im Bach-Archiv und in der Stadtbibliothek Leipzig aufbewahrt wurde, soll nach dem Willen des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes gemäß dem Kulturgutschutzgesetz eingetragen werden, um sie vor einer Abwanderung aus deutschem Hoheitsgebiet zu schützen. Die Kläger sind Rechtsnachfolger jüdischer Bürger, die zur Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurden und zu deren Vermögen u.a. die Musikbibliothek gehörte. Sie wenden sich gegen das Verfahren zur Eintragung der Musikbibliothek als national wertvolles Kulturgut, mit der Begründung, das Kulturschutzgesetz sei in diesem Falle einer Rückübertragung des Eigentums gemäß § 1 Abs. 6 VermG nicht anwendbar. Diese Klage wurde abgewiesen: Das Gericht stellt die Anwendbarkeit des Kulturschutzgesetzes fest.
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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
Entscheidungsdatum: 12.06.2008
Aktenzeichen: 29 A 63.08
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die Bundesrepublik Deutschland klagt gegen einen Bescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, mit dem ein Bestand militärhistorischer Bücher dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet wurde. Der Bund behauptet, dass er gemäß Art. 21 Einigungsvertrag selbst Eigentümer der Bücher geworden sei. Das Gericht bestätigt diese Rechtsauffassung.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsdatum: 21.01.2008
Aktenzeichen: 15 A 2697/07
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Da die Beklagte, der Kreis N., aus Kostengründen den Betrieb ihrer Bücherbusse eingestellt hat, wurde das Bürgerbegehren „Rettet den Bücherbus“ in Gang gesetzt. Dieses Bürgerbegehren wurde von der Beklagten und dem Verwaltungsgericht als unzulässig festgestellt, da das Volksbegehren keinen ordnungsgemäßen Kostendeckungsvorschlag enthielt. Auch in zweiter Instanz wies das OVG Nordrhein-Westfalen die Klage zurück.
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Gericht: Staatsgerichtshof Baden-Württemberg
Entscheidungsdatum: 26.07.2007
Aktenzeichen: GR 2/07
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Badenist das Eigentum einiger Kunst- und Kulturgüter ungeklärt. Zudem fehlen dem Haus Baden die Mittel, die Schlossanlage Salem weiterhin zu unterhalten. Deswegen streben beide Parteien einen Vergleich bezüglich der ungeklärten Eigentumsverhältnisse an. Verschiedene Handschriften der Landesbibliothek Baden-Württemberg sollen veräußert werden und aus deren Erlös soll eine Stiftung zur Unterhaltung der Schlossanlage Salem gegründet und finanziert werden. Die SPD-Fraktion des Landes beantragt die Einsetzung eines Untersuchungsauschusses, durch welchen die Vorgehensweise der Landesregierung überprüft werden soll. Der Antrag der SPD-Fraktion ist zulässig, aber unbegründet, da er sich auf ein laufendes Verfahren der Landesregierung bezieht. Zudem sind einige Fragen des Antrages unzulässig.
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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
Entscheidungsdatum: 29.11.2006
Aktenzeichen: 1 A 162.05
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract:
Nachdem der Musik- und Notenverlag C.F. Peters aus Frankfurt/Main im Jahr 2004 einen Dauerleihvertrag mit der Stadtbibliothek Leipzig gekündigt hatte, ließ er mehrere wertvolle Materialien vom Auktionshaus Christie’s nach Berlin verbringen. Als daraufhin die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ein Verfahren zur Eintragung von 206 Medieneinheiten aus der Musikbibliothek Peters in das „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ nach dem Kulturgutschutzgesetz eingeleitet hat, geht der Verlag vor Gericht. Seine Klage wurde in zwei von drei Punkten abgewiesen.
weitere Informationen:
♦ Meldung „Entscheidung zum Kulturschutzgesetz“, kostenlose-urteile.de vom 02.12.2006
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Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayOblG)
Entscheidungsdatum: 27.10.2004
Aktenzeichen: FkBR 001/03
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Die Beteiligten streiten über die Notwendigkeit der Aufhebung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, die das Oberlandesgericht Nürnberg im Jahr 1943 aufgrund des Gesetzes über das Erlöschen der Familienfideikommisse bezüglich der Fürstlich Thurn und Taxis’schen Hofbibliothek und des Fürstlich Thurn und Taxis’schen Zentralarchivs erlassen hat. 1943 wurde der Bayrischen Staatsbibliothek die Aufsicht über Bibliothek und Archiv vom Fideikommisssenat übertragen. Der jetzige Eigentümer möchte zur Kostensenkung der Universität Regensburg diese Aufgabe zuteilen. Der Fideikommisssenat hat mit Beschluss vom 8.12.2003 den Antrag abgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, die Regelung sei verfassungsgemäß. Die sofortige Beschwerde des Eigentümers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 8. Dezember 2003 wird im folgenden Urteil zurückgewiesen.
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