Gericht: Verwaltungsgericht Greifswald
Entscheidungsdatum: 17.12.2012
Aktenzeichen: 2 B 1626/12
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Der Betreiber eines Weblogs wandte sich an die Pressestelle des Stadtarchivs Stralsund, das zuvor wertvolles Archivgut an einen Antiquar veräußert hatte, und verlangte detaillierte Informationen über den Verkauf. Dabei berief er sich auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch. Das Stadtarchiv wollte hierüber jedoch auf Grund von bestehenden schutzwürdigen Interessen keine genauen Auskünfte erteilen. Daraufhin klagt der Weblog-Betreiber im Eilverfahren, um eine Verpflichtung des Stadtarchivs zur Auskunftserteilung zu erwirken.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Entscheidungsdatum: 09.08.2012
Aktenzeichen: 3 A 10476/12
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Der stellvertretende Bibliotheksleiter einer Fachhochschulbibliothek gab im Rahmen eines Strafverfahrens vor Gericht zu, in zwei Fällen Bargeld aus den Taschen seiner Mitarbeiter entwendet zu haben. Darüber hinaus wurde ein Disziplinarverfahren gegen den beklagten Beamten eingeleitet und gerichtlich entschieden, ihn wegen schwerwiegender Dienstvergehen aus dem Dienst zu entfernen. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Beklagten blieb erfolglos.
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Gericht: Verwaltungsgericht München
Entscheidungsdatum: 05.01.2012
Aktenzeichen: M 17 K 11.435
Entscheidungsart: Gerichtsbescheid
Eigenes Abstract: Die Bayerische Staatsbibliothek hatte den Inhaber eines Verlages mehrfach aufgefordert, zwei Pflichtexemplare einer Broschüre abzugeben, und schließlich einen kostenpflichtigen Bescheid erlassen. Der Kläger hielt das Zwangsgeld mit einer Höhe von € 25,– für Wucherei. Seine Klage wurde abgewiesen, da der Verleger auf mehrere kostenfeie Schreiben nicht reagierte und die Höhe der Kostenentscheidung unabhängig vom Wert der abgelieferten Pflichtstücke sei. Der vorgegebene Gebührenrahmen wurde eingehalten und ist deshalb angemessen.
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Gericht: Verwaltungsgericht München
Entscheidungsdatum: 22.09.2011
Aktenzeichen: M 15 K 10.4699
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Im Rahmen des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte hatte der Kläger, eine Rechtsanwaltskanzlei, beim Integrationsamt einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung seines schwerbehinderten Empfangschef und Bibliotheksleiter eingereicht. Der beigeladene Angestellte, der sich aufgrund seiner Behinderung gemobbt fühlt, käme seinen Verpflichtungen nicht nach und das Vertrauensverhältnis sei dauerhaft zerstört.
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Gericht: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Entscheidungsdatum: 21.04.2011
Aktenzeichen: 7 K 7/10.F
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Die verklagte Stadtbücherei hat ein dreimonatiges Hausverbot gegenüber einem schwerbehinderten Nutzer erlassen. Dieser hatte sich bei einer Abendveranstaltung in der Bibliothek trotz wiederholter Aufforderung geweigert, die Räumlichkeiten pünktlich zur Schließung zu verlassen. Bei dem anschließenden Wortgefecht soll er eine Bibliotheksmitarbeiterin als „rote brasilianische Schlampe“ beschimpft haben. Das Gericht stellt fest, dass das Hausverbot unrechtmäßig erteilt wurde, da die Bibliothek das abgestufte Verfahren von Ermahnung, wiederholtem Hausverweis und darauf aufbauendem Hausverbot nicht eingehalten hat. Dem Kläger steht ein öffentlich-rechtlicher Zugangsanspruch zur Bibliothek zu, so dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.
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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
Entscheidungsdatum: 07.01.2011
Aktenzeichen: 61 K 20.10 PVL
Dokumenttyp: Beschluss
eigenes Abstract: Der Personalrat führt unter den Bibliotheksmitarbeitern eine Befragung zu den allgemeinen Arbeitsbedingungen und der Arbeitszufriedenheit durch. Die Ergebnisse will er im Intranet veröffentlichen. Der Leiter der Benutzungsabteilung untersagt den Bibliotheksmitarbeitern, die dazu ausgegebenen Fragebögen auszufüllen. Darin sieht der Personalrat eine Behinderung seines Informationsbeschaffungsrechts und möchte dies gerichtlich feststellen lassen. Die Anträge bleiben ohne Erfolg, da der Personalrat grundsätzlich über die Dienststellenleitung informiert wird und ihm kein Recht zur Selbstinformation zusteht.
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Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München
Entscheidungsdatum: 08.04.2010
Aktenzeichen: 4 CE 09.3125
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Der Antragsteller fordert, dass die Mediathek der Kreisbildstelle die Ausleihe einer Videokassette unterlässt, da diese nicht rein sachlich über seine Glaubensgemeinschaft berichtet. Weiterhin stellt die Mediathek auf ihrer Internetseite einen diffamierenden Text zur Inhaltsbeschreibung bereit. Dieser soll entfernt werden, da er von Dritten übernommen wurde und damit dessen Inhalt von der Mediathek gebilligt wurde. Der VGH folgt in seinem Beschluss der vorinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München: Der Antrag wird in Bezug auf die Ausleihe abgewiesen, allerdings muss der Beschreibungstext entfernt werden.
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Gericht: Verwaltungsgericht Trier
Entscheidungsdatum: 21.01.2009
Aktenzeichen: 5 K 698/08.TR
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Der Kläger betreibt einen Verlag, der aufwendig handgefertigte Reproduktionen anfertigt. Jeweils ein Exemplar eines Atlas‘ wurden vom Kläger bei der Bibliothek abgeliefert. Der Kläger stellte einen Antrag zur Bezuschussung der Herstellungskosten nach § 14 Abs. 5 LMG Rheinland-Pfalz . Die Stadtbibliothek Trier verzichtete in Folge dessen auf die Ablieferung der Pflichtexemplare und bat den Kläger, die Werke wieder abzuholen. Dagegen legte der Kläger gerichtlichen Widerspruch ein. Die Klage wurde abgewiesen, da nach § 14 Abs. 1 LMG Rheinland-Pfalz nur Werke abgeliefert werden müssen, die eine höhere Auflage als 10 Exemplare haben.
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Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Entscheidungsdatum: 13.11.2008
Aktenzeichen: 6 K 5669/08
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Der Kläger überzog die Leihfrist von 6 Büchern der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln um mehr als 20 Tage. Diese berechnete 10€ je Medium an Säumnisgebühr, wogegen der Kläger mit der Begründung klagte, keine Benachrichtigung über das Überschreiten der Leihfrist erhalten zu haben, wie es bisher üblich war. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Einhaltung der Leihfristen in die Verantwortung des Nutzers fällt, die Benachrichtigung ist ein freiwilliger Service der Bibliothek. Das Entstehen der Säumnisgebühren wird durch das Versenden einer Erinnerung nicht berührt.
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Gericht: Verwaltungsgericht Dresden
Entscheidungsdatum: 05.11.2008
Aktenzeichen: 5 k 1837/05
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die historisch wertvolle Musikbibliothek Peters, die nach 1945 im Bach-Archiv und in der Stadtbibliothek Leipzig aufbewahrt wurde, soll nach dem Willen des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes gemäß dem Kulturgutschutzgesetz eingetragen werden, um sie vor einer Abwanderung aus deutschem Hoheitsgebiet zu schützen. Die Kläger sind Rechtsnachfolger jüdischer Bürger, die zur Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurden und zu deren Vermögen u.a. die Musikbibliothek gehörte. Sie wenden sich gegen das Verfahren zur Eintragung der Musikbibliothek als national wertvolles Kulturgut, mit der Begründung, das Kulturschutzgesetz sei in diesem Falle einer Rückübertragung des Eigentums gemäß § 1 Abs. 6 VermG nicht anwendbar. Diese Klage wurde abgewiesen: Das Gericht stellt die Anwendbarkeit des Kulturschutzgesetzes fest.
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