Gericht: VG Köln
Entscheidungsdatum: 14.02.2023
Aktenzeichen: 7 K 274/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0214.7K274.22.00
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Während der COVID-19-Pandemie verlangt ein ungeimpfter Kläger Zugang zur Stadtbibliothek sowie die anteilige Rückerstattung des geleisteten Nutzungsentgelts. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, da die temporäre Beschränkung des Zugangs zur Stadtbibliothek als eine rechtmäßige und verhältnismäßige Einschränkung aus Gründen des Infektionsschutzes zu beurteilen ist.
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Gericht: VG Ansbach
Entscheidungsdatum: 20.05.2022
Aktenzeichen: AN 18 S 22.01299
ECLI: ECLI:DE:VGANSBA:2022:0520:AN18S22.01299.00
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Während der COVID–19–Pandemie waren Besucher in der kommunalen Stadtbücherei zum Tragen einer FFP2-Maske auf Grundlage des Hausrechts verpflichtet. Darin sah eine Bibliotheksnutzerin u.a. eine ungerechtfertigte Einschränkung ihres Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und begehrt einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht wies ihren Antrag ab, da die Maskenpflicht insbesondere in Hinblick auf vulnerable Personengruppen angemessen war, auch wenn die Anordnung der Bibliothek über die Vorgaben des zu der Zeit geltenden Infektionsschutzgesetzes hinausging.
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Gericht: VG München
Entscheidungsdatum: 29.10.2020
Aktenzeichen: M 17 E 20.4617
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Der Antragssteller forscht in der „Monacensia“, einem Haus, dass das Literaturarchiv der Stadt München sowie eine Forschungsbibliothek zur Geschichte und dem kulturellen Leben Münchens vereint. Mit seinem Antrag möchte er erreichen, das die Obergrenze für Kopien (25 Stück) aufgehoben sowie die Außerkraftsetzung der Gebührenordnung für die Herstellung von Kopien. Die Monacensia gibt an, Ausnahmen zu gestatten, wenn ein Editionsvorhaben besteht oder die Forschenden zu weit entfernt wohnen, sodass es unzumutbar wäre, Recherchen vor Ort durchzuführen, beides trifft nicht auf den Antragssteller zu. Das Gericht lehnt den Antrag ab.
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Gericht: VG München
Entscheidungsdatum: 09.10.2020
Aktenzeichen: M 7 S 20.4452
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Gegen den Antragssteller ist ein temporäres Hausverbot verhängt, da er in der Stadtbibliothek seinen Mund-Nasen-Schutz zunächst falsch und dann nicht meht trug. Zudem weigert er sich, den Anweisungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten, die ihn bitten, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen oder die Bibliothek zu verlassen. Der Antragssteller möchte mit dem Antrag die Aufhebung des temporären Hausverbots erwirken. Das Verwaltungsgericht München lehnt diesen Antrag ab.
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Gericht: Verwaltungsgericht Gießen
Entscheidungsdatum: 11.08.2020
Aktenzeichen: 3 L 2412/20.GI
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Ein Student der Rechtswissenschaften stellt einen Antrag, um die COVID-19-Maßnahmen seiner Hochschule aufzulösen: Genauer gesagt die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs, die Öffnung der juristischen Bibliothek und den Zugang zur Sportanlage. Das Gericht entschied, das der Antrag unbegründet ist und der Student die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
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Gericht: VG Berlin
Entscheidungsdatum: 25.02.2020
Aktenzeichen: 28 K 130.17
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine Bibliotheksinspektorin, die nach längerer Krankheit wegen Berufsunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde, verklagt ihren Arbeitgeber, die krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage ausgezahlt zu bekommen. Da sie mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung hatte, zwar Teilzeit beschäftigt zu sein, aber Vollzeit arbeitete und die Überstunden im Block als Freizeit zu nehmen, klärt das Verwaltungsgericht Berlin nun einerseits, wie viel Urlaubsanspruch besteht und ausgezahlt werden muss und andererseits die Frage, ob mit der Inanspruchnahme der Blockfreizeit der Urlaubsanspruch eines Jahres sinkt.
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Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum: 30.01.2019
Aktenzeichen: 6 ZB 18.2184
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine Bibliotheksobersekretärin legt Berufung gegen die frühzeitige Versetzung in den Ruhestand von ihrem Arbeitgeber ein. Sie war zeitweise stationär in einem Krankenhaus und wurde mit paranoider Schizophrenie diagnostiziert. Nach Erstellung eines Gutachtens über ihre Arbeitsfähigkeit versetzte der Arbeitgeber sie in vorzeitigen Ruhestand. Dagegen legte die Angestellte zunächst Widerspruch und dann Klage ein. In der Vorinstanz ,am Verwaltungsgericht München, wurde ihre Klage abgelehnt. In der Berufung wird dieses Urteil bestätigt.
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Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf
Entscheidungsdatum: 19.10.2018
Aktenzeichen: 15 K 1130/16
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine an der Hochschule lehrende Professorin leiht 50 Bücher aus und bringt diese mehr als 30 Tage zu spät zurück. Im Nachhinein erhält sie einen Bescheid für Säumis- und Verwaltungsgebühren über 2.250€. Gegen die Gebühr erhebt sie am Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage. Das Gericht weist die Klage ab, da die Mahnung der Bibliothek rechtens ist.
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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
Entscheidungsdatum: 31.05.2018
Aktenzeichen: VG 2 K 174.17
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract:
Ein Journalist erbat über die Senatsverwaltung unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Einsicht bei der Bibliothek einer Stiftung in die Prüfberichte für die Geschäftsjahre 2013 und 2014. Die Stiftung widersprach der Einsicht. Die Senatsverwaltung entschied das der Journalist mit Schwärzung nicht öffentlich zugänglicher unmittelbarer personenbezogener Daten Einsicht in die Akten bekommen dürfe. Die Bibliothek widersprach dieser Entscheidung, der Senat wies sie als unbegründet zurück. Daraufhin legte die Bibliothek Klage ein. Sie ist der Überzeugung, dass die Aussage der Senatsverwaltung zu unbestimmt sei, welche Stellen zu schwärzen sein. Außerdem ist sie der Überzeugung, dass die geforderte Auskunft nicht unter das Informationsfreiheitsgesetzes falle, da es dem Journalisten nicht um die Kontrolle staatlicher Handlungen ging, sondern um Informationsgewinn über diese private Stiftung. Das Gericht hat der Klage der Bibliothek zugestimmt.
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Gericht: Verwaltungsgericht Freiburg
Entscheidungsdatum: 16.03.2018
Aktenzeichen: 1 K 1182/16
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Universitätsbibliothek hat ein ausgeliehenes Buch verloren und klagt nun gegen die von der Bibliothek in Rechnung gestellte Ersatzgebühren für das Buch. Die Klage wird abgewiesen.
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