Gericht: VG München
Entscheidungsdatum: 29.10.2020
Aktenzeichen: M 17 E 20.4617
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Der Antragssteller forscht in der „Monacensia“, einem Haus, dass das Literaturarchiv der Stadt München sowie eine Forschungsbibliothek zur Geschichte und dem kulturellen Leben Münchens vereint. Mit seinem Antrag möchte er erreichen, das die Obergrenze für Kopien (25 Stück) aufgehoben sowie die Außerkraftsetzung der Gebührenordnung für die Herstellung von Kopien. Die Monacensia gibt an, Ausnahmen zu gestatten, wenn ein Editionsvorhaben besteht oder die Forschenden zu weit entfernt wohnen, sodass es unzumutbar wäre, Recherchen vor Ort durchzuführen, beides trifft nicht auf den Antragssteller zu. Das Gericht lehnt den Antrag ab.
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Gericht: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Entscheidungsdatum: 14.05.2013
Aktenzeichen: 26367/10
Entscheidungsart: Entscheidung
Eigenes Abstract: Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Hofbibliothek und eines Zentralarchivs, die dem Vermögen eines Familienfideikommiss zugeordnet waren. Durch Gesetz vom 30. Juni 1938 wurde die Auflösung von Familienfideikommisses angeordnet und das Vermögen in Privatvermögen umgewandelt. Die Hofbibliothek und das Zentralarchiv wurden von den Behörden jedoch als besonders schutzwürdig und erhaltenswert eingestuft und mit Schutzmaßnahmen belegt. Der Beschwerdeführer beantragt, die Schutzmaßnahmen aufzuheben, da die Erhaltungskosten sich als sehr hoch erweisen. Zudem erklärt der Beschwerdeführer die angeordneten Maßnahmen als verfassungswidrig, da diese sein Recht auf Achtung seines Eigentums verletzen.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Entscheidungsdatum: 08.03.2013
Aktenzeichen: Az. 2 M 2/13
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Der Betreiber des Weblogs Archivalia machte Auskunftsansprüche gegen das Stadtarchiv Stralsund geltend bezüglich des umstrittenen Verkaufs der historischen Bestände der Gymnasialbibliothek an einen Antiquar. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen, da sich der Kläger mangels journalistisch-redaktioneller Aufbereitung seines Weblogs nicht auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch berufen kann. Dagegen legte er im Eilverfahren erfolglos Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.
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Gericht: Verwaltungsgericht Greifswald
Entscheidungsdatum: 17.12.2012
Aktenzeichen: 2 B 1626/12
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Der Betreiber eines Weblogs wandte sich an die Pressestelle des Stadtarchivs Stralsund, das zuvor wertvolles Archivgut an einen Antiquar veräußert hatte, und verlangte detaillierte Informationen über den Verkauf. Dabei berief er sich auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch. Das Stadtarchiv wollte hierüber jedoch auf Grund von bestehenden schutzwürdigen Interessen keine genauen Auskünfte erteilen. Daraufhin klagt der Weblog-Betreiber im Eilverfahren, um eine Verpflichtung des Stadtarchivs zur Auskunftserteilung zu erwirken.
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Gericht: Bundesgerichtshof
Entscheidungsdatum: 07.05.1987
Aktenzeichen: I ZR 250/85
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Streitig ist die Kündbarkeit eines Archivvertrages über den Nachlass des Autors Ödön von Horvath mit der Beklagten, der Akademie der Künste in Berlin. Die Klägerin, Schwägerin des verstorbenen Schriftstellers, argumentiert, dass der Archivvertrag ein Leihvertrag sei, der nach über 20 Jahren seinen Zweck erfüllt habe. Die Beklagte hingegen behauptet, der Vertrag sei auf Dauer ausgelegt und somit unkündbar. Der Klage wird in der Revisionsinstanz stattgeben, da über die Dauer und Beendigung des Archivvertrages keine genauen Regelungen getroffen worden sind. Die Beklagte habe ausreichend Zeit gehabt, den Zweck der Überlassung des Nachlasses herbeizuführen.
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Gericht: Bundesgerichtshof
Entscheidungsdatum: 26.02.1980
Aktenzeichen: VI ZR 53/79
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Der Beklagte stahl 142 archivierte Gegenstände aus dem Hauptstaatsarchiv, während er dort als Elektriker tätig war. Daraufhin verklagte ihn das Land zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten sowie der Personalkosten, die durch die Schadensermittlung anfielen. In der Revision wurde dem Kläger recht gegeben, da der Diebstahl einen Eingriff in die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit des Archives darstellte und eine anschließende Prüfung der Bestände erforderlich machte.
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Gericht: Bundesverwaltungsgericht
Entscheidungsdatum: 31.01.1964
Aktenzeichen: VII C 24.62
Dokumenttyp: Urteil
Eigenes Abstract: Der Kläger, der vor seiner Pensionierung als Archiv- und Bibliotheksleiter beim Presse und Informationsamt der Bundesregierung tätig war, nutzte für eine Studie über die „Geschichte der amtlichen deutschen Pressepolitik in den Jahren 1890/1941“ das politischen Archiv des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem er dort mehrmals wegen antisemitsicher Äußerungen, die sich gegen einen anderen Archivnutzer, einen Historiker aus Polen, richteten, negativ aufgefallen ist, verbietet der Leiter des Politischen Archivs ihm die weitere Nutzung. Gegen dieses Verbot ist der Kläger zunächst erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vorgegangen, unterlag dann aber in der Berufungs- und Revisionsinstanz.
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